Der Führerschein muss umgetauscht werden:
Die Umtauschfrist ist von zwei Faktoren abhängig: vom Ausstellungsdatum und vom Geburtsjahr. Wurde der Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt, ist das Geburtsjahr der Führerscheinbesitzer für den Umtausch ausschlaggebend.
Die Jahrgänge 1953 bis 1958 mussten ihren Führerschein bis am 19. Juli 2022 tauschen.
Diese Fristen gelten für die anderen Jahrgänge:
Wurde der Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt, ist das Ausstellungsjahr für die Umtauschfrist maßgeblich.
Ein freiwilliger Umtausch ist laut ADAC jederzeit möglich - also auch vor dem angegebenen Datum.